Der konkrete Anlass vor Ort
Am 9. September 2026 warben bei der Ausbildungsmesse der Verbandsgemeinde Flechtingen im Innovationszentrum „Inn Composites“ in Althaldensleben 41 Aussteller um Nachwuchs, darunter ein Klinikum, Speditionen und Logistiker, Industrie- und Handelsunternehmen, Behörden und der Landkreis Börde. Nach dem Bericht der Verbandsgemeinde vom 14. September 2026 informierten sich rund 550 Schülerinnen und Schüler; die Messe richtete sich vor allem an die Klassenstufen 9 und 10 und fand bereits zum achten Mal statt.
Auf solche Gespräche folgt meist eine schriftliche Ausschreibung, ob am Messestand, im Schulaushang oder im Jobportal. Für Ausbildungsplätze gilt dabei dasselbe wie für Fachkräftestellen: Wer möglichst viele Bewerbungen erreichen will, sollte niemanden ohne sachlichen Grund ausschließen – und senkt damit zugleich das Risiko von Entschädigungsforderungen.
Was verbietet das Gesetz bei Stellenanzeigen?
Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Geschützt sind nach § 1 AGG Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Das Verbot gilt auch, wenn der Arbeitgeber ein Merkmal nur annimmt. Bewerberinnen und Bewerber gelten nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG bereits als Beschäftigte; das Gesetz greift also, bevor überhaupt ein Vertrag besteht. Erfasst sind auch Ausbildungsplätze, denn zu den Beschäftigten zählen die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG).
Welche Formulierungen sind riskant?
Riskant sind Anforderungen, die an ein geschütztes Merkmal anknüpfen, statt an die Tätigkeit: Altersangaben oder Hinweise auf junge Bewerber, nur männliche oder nur weibliche Berufsbezeichnungen, Sprachanforderungen, die auf die Herkunft statt auf die Arbeit zielen. Ob eine Formulierung im Einzelfall ein Indiz für eine Benachteiligung ist, beurteilen Gerichte nach dem Verständnis potenzieller Bewerber; Entscheidungen zu Wendungen wie „junges Team“ fallen dabei nicht einheitlich aus. Sicherer ist es, solche Wendungen ganz zu vermeiden.
Besser ist eine tätigkeitsbezogene Beschreibung: „Deutschkenntnisse, mit denen Sie Kundengespräche und technische Dokumentation sicher führen“ statt „Deutsch als Muttersprache“. Eine unterschiedliche Behandlung kann nach § 8 Abs. 1 AGG nur zulässig sein, wenn das Merkmal wegen der Art der Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung ist, der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Das ist eng und sollte vor Veröffentlichung geprüft werden.
Was passiert, wenn eine Anzeige angreifbar ist?
§ 22 AGG verteilt die Beweislast: Beweist eine Bewerberin Indizien, die eine Benachteiligung vermuten lassen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Verstoß vorlag. Eine missglückte Anzeige kann ein solches Indiz liefern.
Nach § 15 AGG kommen Schadensersatz und eine Entschädigung in Geld in Betracht. Bei einer Nichteinstellung darf die Entschädigung drei Monatsgehälter nicht übersteigen, wenn die Person auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden, gerechnet ab Zugang der Ablehnung, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht. Einen Anspruch auf Einstellung begründet ein Verstoß nach § 15 Abs. 6 AGG nicht.
Wie sichern wir das Auswahlverfahren ab?
Weil im Streit Indizien und Gegenbeweis zählen, sollten Auswahlkriterien vor Sichtung der Bewerbungen festgelegt und die Entscheidung anhand dieser Kriterien dokumentiert werden. Absagen bleiben neutral. Wer Anzeigen über Jobportale oder Personaldienstleister schaltet, sollte für alle Kanäle dieselbe geprüfte Vorlage verwenden und die Unterlagen mindestens aufbewahren, bis die Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG abgelaufen ist, nach einer Geltendmachung außerdem bis zum Ablauf der dreimonatigen Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Bisherige Stellenanzeigen
- Anforderungsprofil der Stelle
- Bewertungsmatrix und Auswahlvermerke
- Absageschreiben
Ob eine konkrete Anzeige oder ein laufendes Auswahlverfahren angreifbar ist, lässt sich anhand von Anzeigentext und Auswahlunterlagen prüfen.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- Ausbildungsmesse 2026 | 41 Unternehmen werben in Haldensleben um Nachwuchs ↗Verbandsgemeinde Flechtingen · veröffentlicht 2026-09-14 · Quellenstand 01.10.2026
- § 11 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 7 Abs. 1 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 1 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 8 Abs. 1 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 15 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 61b Abs. 1 ArbGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 22 AGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
Öffentliche Ereignisse und fiktive Beispiele sind voneinander getrennt. Die Nennung eines Unternehmens bezeichnet keine Mandatsbeziehung und unterstellt keinen Rechtsverstoß. Der Beitrag bietet Orientierung; die Bewertung Ihrer konkreten Unterlagen bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.