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Personal & Arbeitgeber · Magdeburg / Sachsen-Anhalt

Wiederholt krank: Wann Arbeitgeber ein BEM anbieten müssen und was dazugehört

Ein Mitarbeiter fällt immer wieder aus? Wann das Gesetz ein Betriebliches Eingliederungsmanagement verlangt, wie es abläuft und warum die Gefährdungsbeurteilung dazugehört.

Der konkrete Anlass vor Ort

Die DAK-Gesundheit meldete am 24. Juli 2026 für Sachsen-Anhalt einen Krankenstand von 6,3 Prozent im ersten Halbjahr 2026, nach 6,6 Prozent ein Jahr zuvor. Während Fehltage wegen Atemwegserkrankungen um 22 Prozent zurückgingen, stiegen sie wegen psychischer Erkrankungen um 12 Prozent, von 176 auf 198 Tage je 100 Beschäftigte. Die meisten Fehltage entfielen auf Muskel-Skelett-Erkrankungen. Grundlage sind die Daten von mehr als 44.000 bei der DAK versicherten Beschäftigten im Land; Werte für Magdeburg oder die Börde enthält die Mitteilung nicht.

Wie ein großer Arbeitgeber das Thema angeht, zeigt die Universitätsmedizin Magdeburg: Sie meldete am 8. Juni 2026, ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement und ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement seien beim diesjährigen Corporate Health Award in der Exzellenz-Kategorie bewertet worden, mit einem Benchmark-Wert von 77 Prozent gegenüber 71 Prozent im Branchenschnitt. Die Preisverleihung des Awards ist laut Veranstalter für November 2026 angekündigt. Was dort freiwillig ausgebaut wird, ist für jeden Betrieb in einem Kern Pflicht.

Wann müssen wir ein BEM anbieten?

§ 167 Abs. 2 SGB IX greift, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig sind. Die Pflicht betrifft alle Beschäftigten, nicht nur schwerbehinderte Menschen, und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Der Arbeitgeber klärt dann, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Für die Beschäftigten ist das BEM freiwillig: Es findet nur mit ihrer Zustimmung und Beteiligung statt. Der Betrieb muss es aber anbieten. Damit die Sechs-Wochen-Grenze nicht unbemerkt überschritten wird, sollten Arbeitsunfähigkeitszeiten laufend und datensparsam ausgewertet werden.

Wie läuft ein BEM ab, und wer ist beteiligt?

Vor dem ersten Gespräch ist die betroffene Person auf die Ziele des BEM sowie auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Beteiligt sind die zuständige Interessenvertretung, in der Regel der Betriebsrat, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung. Beschäftigte können eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen; soweit erforderlich, wird der Betriebsarzt beteiligt.

Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen in Betracht, zieht der Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzu. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung können die Klärung verlangen und wachen über die Einhaltung. Nach § 167 Abs. 3 SGB IX können Rehabilitationsträger und Integrationsämter die Einführung eines BEM durch Prämien oder einen Bonus fördern. Gesundheitsangaben aus dem BEM sollten getrennt von der allgemeinen Personalakte geführt werden.

Was hat die Gefährdungsbeurteilung damit zu tun?

Nach § 5 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen beurteilen, die mit der Arbeit verbunden sind, und daraus Schutzmaßnahmen ableiten. Das Gesetz nennt ausdrücklich auch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit sowie psychische Belastungen bei der Arbeit. Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung müssen nach § 6 Abs. 1 ArbSchG in Unterlagen ersichtlich sein.

Zeigt ein BEM, dass Ausfälle mit Arbeitsbedingungen zusammenhängen, etwa mit körperlich schwerer Arbeit oder dauerhaftem Zeitdruck, ist das ein Anlass, die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Der von der DAK gemeldete Anstieg psychisch bedingter Fehltage betrifft das ganze Land, unterstreicht aber, warum dieser Punkt nicht fehlen sollte.

Wo endet die Pflicht, wo beginnt freiwilliges Gesundheitsmanagement?

Gesundheitstage, Sportangebote oder Zertifizierungen sind freiwillig. Das BEM-Angebot und die Gefährdungsbeurteilung sind gesetzliche Pflichten. Ob und wie sich ein unterlassenes BEM in einem späteren Kündigungsrechtsstreit auswirkt, wird hier nicht behandelt; wer eine krankheitsbedingte Kündigung erwägt, sollte das vorher gesondert prüfen lassen.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Diese Unterlagen helfen bei der Klärung

  • Übersicht der Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • BEM-Einladung mit Hinweis auf Ziele und Daten
  • Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen
  • gegebenenfalls Betriebsvereinbarung zum BEM

Ob ein BEM-Verfahren oder eine Gefährdungsbeurteilung im konkreten Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entspricht, lässt sich anhand der vorhandenen Unterlagen prüfen.

Quellen und Stand dieses Beitrags
  1. Sachsen-Anhalt: Krankenstand im ersten Halbjahr 2026 leicht gesunken ↗DAK-Gesundheit (via news aktuell/presseportal) · veröffentlicht 2026-07-24 · Quellenstand 01.10.2026
  2. Ausgezeichnetes Gesundheitsmanagement ↗Universitätsmedizin Magdeburg · veröffentlicht 2026-06-08 · Quellenstand 01.10.2026
  3. Corporate Health Award – Ablauf und Preisverleihung 2026 ↗Corporate Health Award (Veranstalterseite) · Quellenstand 01.10.2026
  4. § 167 Abs. 2 und 3 SGB IX ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  5. § 5 ArbSchG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  6. § 176 SGB IX ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  7. § 6 Abs. 1 ArbSchG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026

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