Der konkrete Anlass vor Ort
Die Handwerkskammer Magdeburg meldete am 17. August 2026, dass im Kammerbezirk 958 junge Menschen eine Ausbildung im Handwerk begonnen haben, 1,2 Prozent mehr als 2025. Insgesamt laufen 2.969 Ausbildungsverträge, 1.408 Betriebe bilden aus. Viele Plätze blieben dennoch unbesetzt. Umso teurer ist für einen Betrieb jedes Ausbildungsverhältnis, das vorzeitig endet.
Die Kammern greifen das Thema auf: Beim Tag der Ausbildung der IHK Magdeburg am 10. Juni 2026 ging es unter anderem um psychische Belastung von Auszubildenden, um interkulturelle Kompetenz zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und um verbreitete Missverständnisse im Ausbildungsrecht. Für den 2. Oktober 2026 ist ein Online-Workshop „Kickstart Your Career“ zu Konflikten im Ausbildungsalltag geplant, den die IHK Magdeburg, die IHK Halle-Dessau und die Handwerkskammern Magdeburg und Halle gemeinsam für Auszubildende anbieten. Regionale Zahlen zu Vertragslösungen liegen dazu nicht vor.
Läuft die Probezeit noch?
Das ist die erste Frage. Die Probezeit dauert nach § 20 BBiG mindestens einen und höchstens vier Monate. Während der Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen. Auch dann muss die Kündigung nach § 22 Abs. 3 BBiG schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine E-Mail oder Messenger-Nachricht genügt also nicht.
Welche Kündigung ist nach der Probezeit möglich?
Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb sieht das Gesetz nicht vor. Auszubildende können zusätzlich mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen wollen.
Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen. Ob wiederholtes Fehlen, Konflikte oder andere Vorfälle einen wichtigen Grund bilden, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist eine genaue Dokumentation: Daten, Uhrzeiten, Gespräche, schriftliche Hinweise und Reaktionen. Bei Minderjährigen wird eine Kündigung nach § 131 Abs. 2 BGB grundsätzlich erst wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vertretern zugeht; diese sollten deshalb frühzeitig einbezogen werden.
Welche Fristen laufen ab Kenntnis der Vorfälle?
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nach § 22 Abs. 4 BBiG unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem Kündigungsberechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ein eingeleitetes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle hemmt diese Frist bis zu seinem Ende. Wer zu lange abwartet, verliert also den Kündigungsgrund.
Nach § 111 Abs. 2 ArbGG können die Kammern und im Handwerk die Innungen Ausschüsse zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis bilden. Wo ein solcher Ausschuss besteht, muss einer Klage die Verhandlung vor dem Ausschuss vorangehen. Wird sein Spruch nicht binnen einer Woche von beiden Seiten anerkannt, kann binnen zwei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Ob es für den eigenen Beruf einen Ausschuss gibt, sollte der Betrieb bei der zuständigen Stelle erfragen.
Was kostet ein Abbruch, und was hilft vorher?
Wird das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, kann nach § 23 BBiG jede Seite Schadensersatz verlangen, wenn die andere Seite den Grund für die Auflösung zu vertreten hat; das gilt nicht bei einer Kündigung des Azubis wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsels. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Beendigung geltend gemacht wird. Vor einer Kündigung lohnt meist der Weg zur Ausbildungsberatung der Kammer und ein strukturiertes Gespräch mit klaren Erwartungen.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Ausbildungsvertrag und Vertragsabfassung
- Ausbildungsnachweise
- Fehlzeitendokumentation
- Gesprächsprotokolle und schriftliche Hinweise
Ob im konkreten Ausbildungsverhältnis ein Kündigungsgrund vorliegt und welche Fristen laufen, lässt sich anhand der Dokumentation kurzfristig prüfen.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- Ausbildungsstart 2026: 958 neue Azubis im Handwerk ↗Handwerkskammer Magdeburg · veröffentlicht 2026-08-17 · Quellenstand 01.10.2026
- Tag der Ausbildung 2026 ↗IHK Magdeburg · Quellenstand 01.10.2026
- Kickstart Your Career: Azubi-Edition – Konflikte im Ausbildungsalltag ↗IHK Magdeburg · Quellenstand 01.10.2026
- § 22 BBiG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 20 BBiG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 23 BBiG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 131 Abs. 2 BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 111 Abs. 2 ArbGG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
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