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und die Börde

Personal & Arbeitgeber · Magdeburg / Haldensleben

Unterrichtungsschreiben beim Betriebsübergang: So informieren Sie die Belegschaft richtig

Sie verkaufen Ihren Betrieb oder übernehmen einen? Wann § 613a BGB greift, was das Unterrichtungsschreiben enthalten muss und warum der Zugang über die Widerspruchsfrist entscheidet.

Der konkrete Anlass vor Ort

Die IHK Magdeburg informiert auf ihrer Seite zur Unternehmensnachfolge über Beratungstermine. Für den 2. Juni 2026 war dort ein BUSA-Expertensprechtag in der Handwerkskammer Magdeburg angekündigt, vormittags zu Rechtsfragen, nachmittags zu betriebswirtschaftlichen Themen, in vertraulichen und kostenfreien Einzelgesprächen. Die Kammer rät: „Idealerweise sollte bereits mehrere Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt mit dem Nachfolgeprozess begonnen werden.“

Für die Börde ist der nächste Termin angekündigt: Beim Beratungstag „Kammer vor Ort“ am 21. Oktober 2026 von 9 bis 12 Uhr im Landratsamt in Haldensleben, Bornsche Straße 2, bieten das Amt für Wirtschaft, Tourismus und Kultur des Landkreises, IHK und Handwerkskammer einstündige Einzelgespräche an, unter anderem zur Unternehmensnachfolge; eine Anmeldung ist erforderlich. Wer einen Betrieb mit Beschäftigten übergibt, muss früh an deren Unterrichtung denken.

Liegt überhaupt ein Betriebsübergang vor?

§ 613a Abs. 1 BGB greift, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber übergeht. Der neue Inhaber tritt dann in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Typisch ist der Verkauf der Betriebsmittel an einen Erwerber, der den Betrieb fortführt. Werden dagegen Anteile an einer GmbH verkauft, bleibt die GmbH Arbeitgeberin; ein Inhaberwechsel im Sinne der Vorschrift liegt dann in der Regel nicht vor. Ob ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht, ist im Einzelfall abzugrenzen.

Sind Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt, werden sie nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt der Arbeitsverhältnisse und dürfen grundsätzlich ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden; das Gesetz kennt dazu Ausnahmen, etwa wenn beim Erwerber ein anderer Tarifvertrag gilt.

Was muss im Unterrichtungsschreiben stehen?

Nach § 613a Abs. 5 BGB müssen der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die betroffenen Beschäftigten vor dem Übergang in Textform unterrichten über:

  • den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
  • den Grund für den Übergang,
  • die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Beschäftigten,
  • die hinsichtlich der Beschäftigten in Aussicht genommenen Maßnahmen.

Wann läuft die Widerspruchsfrist?

Beschäftigte können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen, wahlweise gegenüber dem bisherigen oder dem neuen Inhaber. Die Frist hängt also am Zugang einer Unterrichtung nach Absatz 5. Das spricht für ein vollständiges, auf die Belegschaft zugeschnittenes Schreiben, das Verkäufer und Käufer gemeinsam abstimmen, und für einen belegbaren Zugang, etwa durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Welche Folgen eine unvollständige Unterrichtung für den Fristlauf hat, ergibt sich aus der Rechtsprechung; dieses Risiko sollte vor dem Versand geprüft werden.

Inhaltlich sollte das Schreiben unter anderem darstellen, welcher Arbeitgeber künftig zuständig ist, welche Regelungen weitergelten und wer nach § 613a Abs. 2 BGB für welche Ansprüche haftet: Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber als Gesamtschuldner für Verpflichtungen, die vor dem Übergang entstanden sind und binnen eines Jahres fällig werden; wird eine solche Verpflichtung erst nach dem Übergang fällig, haftet er nur anteilig für den bis zum Übergang abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums.

Dürfen wir im Zusammenhang mit dem Verkauf kündigen?

Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam, durch den bisherigen wie durch den neuen Inhaber. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich. Wer im Zuge der Übergabe Personal anpassen will, braucht also einen eigenständigen Grund und sollte das sauber vom Verkauf trennen. Im Kaufvertrag sollten die Parteien zudem regeln, wer im Innenverhältnis welche Personalkosten trägt.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Diese Unterlagen helfen bei der Klärung

  • Arbeitsverträge und Personalliste
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Entwurf des Kaufvertrags
  • Entwurf des Unterrichtungsschreibens
  • Empfangsbestätigungen

Ob eine geplante Übergabe ein Betriebsübergang ist und ob das Unterrichtungsschreiben vollständig ist, lässt sich anhand der Vertragsentwürfe vor dem Versand prüfen.

Quellen und Stand dieses Beitrags
  1. Veranstaltungen zur Unternehmensnachfolge ↗IHK Magdeburg · Quellenstand 01.10.2026
  2. Kammer vor Ort – Beratungstag Haldensleben ↗IHK Magdeburg (Veranstaltungsportal) · Quellenstand 01.10.2026
  3. § 613a BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026

Öffentliche Ereignisse und fiktive Beispiele sind voneinander getrennt. Die Nennung eines Unternehmens bezeichnet keine Mandatsbeziehung und unterstellt keinen Rechtsverstoß. Der Beitrag bietet Orientierung; die Bewertung Ihrer konkreten Unterlagen bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.

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