Der konkrete Anlass vor Ort
In ihrer Mitteilung zum Arbeitsmarkt im Landkreis Börde vom 31. Juli 2026 verband die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord die Zahlen mit einem Hinweis auf Qualifikation: Die wirtschaftliche Lage führe zu zurückhaltenden Neueinstellungen, mittel- bis langfristig suchten Unternehmen aber gut qualifizierte Fachkräfte, so Agenturleiter Matthias Kaschte. Die meisten offenen Stellen im Landkreis entfielen auf Verkehrs- und Logistikberufe, etwa Berufskraftfahrer, gefolgt von fertigungstechnischen Berufen wie Mechatronikern und Fertigungsberufen wie Maschinen- und Anlagenführern.
Unter dem Namen #dieweiterbringer bietet die Agentur Sachsen-Anhalt Nord Berufsberatung für Erwachsene an, ausdrücklich auch zur Unterstützung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen bei Personalentwicklung und Qualifizierungsplanung. Für Betriebe liegt die Frage nahe, ob sie fehlende Fachkräfte aus der eigenen Belegschaft entwickeln können – und mit welcher Förderung.
Welche Weiterbildung kommt für eine Förderung in Betracht?
§ 82 Abs. 1 SGB III erlaubt es, Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis durch Übernahme der Weiterbildungskosten zu fördern. Voraussetzungen sind unter anderem: Die Maßnahme vermittelt mehr als eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung, der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, in den letzten zwei Jahren gab es keine Förderung nach dieser Vorschrift, die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden, und Maßnahme sowie Träger sind zugelassen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Wichtig: Es handelt sich um eine Kann-Leistung, also eine Ermessensentscheidung der Agentur, keinen Rechtsanspruch. Nach § 324 Abs. 1 SGB III werden Leistungen grundsätzlich nur erbracht, wenn sie vor dem leistungsbegründenden Ereignis beantragt wurden. Der Kontakt zur Agentur gehört deshalb vor die Anmeldung zum Lehrgang.
Wie viel der Lehrgangskosten trägt der Betrieb?
Gefördert werden soll nach § 82 Abs. 2 SGB III nur, wenn sich der Arbeitgeber angemessen an den Lehrgangskosten beteiligt: in Betrieben mit 50 bis unter 500 Beschäftigten zu 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten zu 75 Prozent. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden, in Betrieben unter 500 Beschäftigten außerdem, wenn die geförderte Person mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist. Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur betriebsbezogenen Weiterbildung, sinkt der Arbeitgeberanteil um fünf Prozentpunkte.
Für die Betriebsgröße zählen nach § 82 Abs. 6 SGB III alle Beschäftigten des Unternehmens und bei Konzernzugehörigkeit des Konzerns; Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Ein kleiner Standort eines großen Unternehmens ist also nicht automatisch ein Kleinbetrieb.
Gibt es Geld für die Ausfallzeit am Arbeitsplatz?
Nach § 82 Abs. 3 SGB III können Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten: bis zu 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten. Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung kann der Zuschuss um fünf Prozentpunkte steigen.
Betrifft der Antrag mehrere vergleichbare Beschäftigte, kann ihn nach § 82 Abs. 5 SGB III auch der Arbeitgeber stellen, wenn die Beschäftigten oder die Betriebsvertretung einverstanden sind. Er muss dann spätestens drei Monate nach Maßnahmeende nachweisen, dass er die Leistungen weitergeleitet hat. Freistellung und Vergütung während der Maßnahme sollten vorab schriftlich mit den Beschäftigten geregelt werden.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Maßnahmeangebot mit Zulassungsnachweis von Maßnahme und Träger
- Nachweis der Beschäftigtenzahl
- Abschlusszeugnisse der Beschäftigten
- Entwurf einer Weiterbildungsvereinbarung
- gegebenenfalls Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung
Ob eine geplante Qualifizierung die Fördervoraussetzungen erfüllt und wie die Vereinbarung mit den Beschäftigten aussehen sollte, lässt sich vor Antragstellung prüfen.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- #dieweiterbringer – Berufsberatung für Erwachsene ↗Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord · Quellenstand 01.10.2026
- Der Arbeitsmarkt im Landkreis Börde im Juli 2026 (Presseinfo Nr. 61) ↗Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord · veröffentlicht 2026-07-31 · Quellenstand 01.10.2026
- § 82 SGB III ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 324 Abs. 1 SGB III ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
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