Der konkrete Anlass vor Ort
ONTRAS plant eine rund 68 Kilometer lange Wasserstoffleitung von Wefensleben im Landkreis Börde nach Salzgitter. Seit Frühjahr 2025 laufen nach Angaben des Unternehmens Vorarbeiten wie Vermessung, Kartierung und Baugrunduntersuchungen. Nach der Projektseite, abgerufen am 1. Oktober 2026, strebt ONTRAS an, die vollständigen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren im Herbst 2026 einzureichen; Baubeginn soll 2028 sein. Für Eigentümer und Bewirtschafter bietet ONTRAS einen Informationsflyer an.
Am 16. September 2026 haben ONTRAS und der Bauernverband Sachsen-Anhalt eine Rahmenregelung für den Neubau dieser Leitung und der Leitung Angersdorf–Preußlitz bekannt gegeben. Sie enthält nach der Pressemitteilung unter anderem Vereinbarungen zu Bodenschutz, Rekultivierung und Entschädigung.
Wann wird der Plan ausgelegt, und welche Fristen gelten?
Wasserstoffleitungen mit mehr als 300 Millimetern Durchmesser brauchen eine Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (§ 43l Abs. 2 EnWG). Den vollständigen Plan legt die Anhörungsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang für einen Monat auf ihrer Internetseite aus und macht dies dort sowie in einer Tageszeitung oder auf andere Weise öffentlich bekannt. Auf Verlangen erhalten Beteiligte während der Auslegung eine leicht erreichbare andere Zugangsmöglichkeit (§ 43a Abs. 3 EnWG).
Für die Einwendungsfrist verweist § 43a Abs. 1 EnWG auf § 73 VwVfG: Einwendungen können bis sechs Wochen ab Auslegung erhoben werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen; darauf muss die Bekanntmachung hinweisen (§ 73 Abs. 2 und 3 VwVfG). Wird für die Leitung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, gilt die Äußerungsfrist zugleich als Einwendungsfrist, mit derselben Ausschlusswirkung (§ 18 Abs. 1, § 21 UVPG). Maßgeblich ist die dort genannte Frist. Einwendungen sind elektronisch zu erheben, mündlich nur bei der Behörde zur elektronischen Aufnahme (§ 43a Abs. 6 EnWG). Nach der Auslegung muss die Behörde innerhalb von zwölf Monaten entscheiden; verlängern darf sie um bis zu sechs Monate nur aus besonderen Gründen und mit Begründung (§ 43l Abs. 2 EnWG).
Was gehört in eine Einwendung, damit sie Gewicht hat?
Einwendungen erheben können Betroffene (§ 73 Abs. 2 VwVfG); dazu können neben Eigentümern auch Pächter gehören, deren Bewirtschaftung berührt ist. Je konkreter eine Einwendung ist, desto eher kann die Behörde sie in der Abwägung berücksichtigen. Hilfreich ist ein Aufbau in drei Schritten:
Das Gesetz stellt die Errichtung von Wasserstoffleitungen in das überragende öffentliche Interesse (§ 43l Abs. 1 EnWG). Das gibt dem Vorhaben in der Abwägung Gewicht, macht konkrete betriebliche Belange aber nicht unbeachtlich. Die Behörde stellt jede Einwendung dem Vorhabenträger zur Erwiderung zur Verfügung (§ 43a Abs. 7 EnWG); formulieren Sie deshalb so, dass auch ein Planer damit arbeiten kann.
- Betroffenheit: Flurstücke benennen und beschreiben, was die Trasse dort trifft, etwa Drainagen, Beregnungsleitungen, Brunnen, Sonderkulturen oder Zufahrten
- Belege: Lagepläne, Fotos, Bauvoranfragen oder Investitionsbeschlüsse für geplante Hallen oder Ställe beifügen
- Lösung: eine schonendere Trassenführung, Bauzeit oder Bauweise vorschlagen, wenn sie sich anbietet
Gibt es einen Erörterungstermin, und welche Rolle spielt die Rahmenregelung?
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung verzichten. Kein Erörterungstermin findet etwa statt, wenn keine Einwendungen rechtzeitig erhoben wurden, wenn ausschließlich Einwendungen aus privatrechtlichen Titeln vorliegen oder wenn alle Einwender verzichten (§ 43a Abs. 8 EnWG). Verlassen Sie sich also nicht darauf, Punkte mündlich nachtragen zu können: Entscheidend ist die fristgerechte Einwendung, die nach § 43a Abs. 6 EnWG elektronisch abzugeben ist; ersatzweise kann sie bei der Anhörungsbehörde mündlich zur elektronischen Eingabe erklärt werden.
Die Rahmenregelung zwischen ONTRAS und Bauernverband ist nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens und ersetzt weder Ihre Einwendung noch einen Vertrag mit Ihnen. Die Pressemitteilung nennt nur ihre Themen; fragen Sie nach den Einzelheiten, bevor Sie sich darauf verlassen. Vorarbeiten, Dienstbarkeitsverträge und Entschädigung behandelt der Beitrag zur 380-kV-Leitung Wolmirstedt–Helmstedt.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Flurkarten und Grundbuchauszüge
- Pachtverträge
- Drainage- und Beregnungspläne
- Bauvoranfragen oder Investitionsbeschlüsse
- Bekanntmachung der Auslegung mit Fristangabe
Wie Sie Ihre betrieblichen Belange im Planfeststellungsverfahren wirksam vortragen, sollte anhand Ihrer Flächen und der ausgelegten Planunterlagen geprüft werden.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- Leitungsprojekt Wefensleben–Salzgitter ↗ONTRAS (Vorhabenträger) · Quellenstand 01.10.2026
- Neubau von Wasserstoffleitungen in Sachsen-Anhalt: ONTRAS und Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. schaffen verlässliche Rahmenbedingungen ↗ONTRAS Gastransport · veröffentlicht 2026-09-16 · Quellenstand 01.10.2026
- § 43l EnWG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 43a EnWG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 73 VwVfG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
Öffentliche Ereignisse und fiktive Beispiele sind voneinander getrennt. Die Nennung eines Unternehmens bezeichnet keine Mandatsbeziehung und unterstellt keinen Rechtsverstoß. Der Beitrag bietet Orientierung; die Bewertung Ihrer konkreten Unterlagen bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.