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Energie & Ressourcen · Magdeburg

Altmodule beim Repowering: Wer organisiert und bezahlt Entsorgung und Recycling?

Beim Austausch alter Solarmodule fallen schnell große Mengen Altgeräte an. Wer ist nach dem ElektroG zuständig, wer trägt die Kosten – und was gehört in EPC- und Modulverträge?

Der konkrete Anlass vor Ort

In Magdeburg betreibt die Solar Materials GmbH seit April 2025 eine industrielle Recyclinglinie für Photovoltaikmodule. Der Fachdienst EUWID berichtete über die Eröffnung am 28. April 2025, damals mit einer Kapazität von bis zu 10.000 Tonnen im Jahr. Nach Angaben des Unternehmens und einem Bericht von Solarify vom 31. Mai 2026 liegt sie inzwischen bei 14.000 Tonnen; zurückgewonnen würden rund 98 Prozent des Modulgewichts. Im April 2026 sicherte sich das Unternehmen eine Wachstumsfinanzierung von bis zu 20 Millionen Euro, um die Kapazität in Deutschland auszubauen.

Solarify nennt für 2030 eine erwartete Menge von rund 400.000 Tonnen Altmodulen pro Jahr in Deutschland. Für Betreiber von Solarparks, EPC-Unternehmen und Modulhändler in Magdeburg und der Börde wird damit eine Frage dringlicher, die bei der Errichtung oft offen bleibt: Wer kümmert sich um die Altmodule, wenn repowert oder nach einem Schaden getauscht wird – und wer zahlt?

Gelten Solarmodule als Elektro-Altgeräte?

Grundsätzlich ja. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz definiert Photovoltaikmodule sinngemäß als elektrische Vorrichtungen, die zur Verwendung in einem System bestimmt sind und zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie entworfen, zusammengesetzt und installiert werden (§ 3 Nr. 13 ElektroG) und führt große Photovoltaikmodule in Anlage 1 bei den Großgeräten auf. Ausgenommen sind zwar ortsfeste Großanlagen; das Gesetz gilt aber für Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und eingebaut sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ElektroG).

Für Rücknahme und Kosten gibt es zwei Wege; die Weiche stellt § 3 Nr. 5 ElektroG. Danach gelten Geräte, die potenziell sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern verwendet werden, als Altgeräte aus privaten Haushalten, wenn sie Abfall werden. Für solche Altgeräte richten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sammelstellen ein (§ 13 Abs. 1 ElektroG); Photovoltaikmodule bilden dort eine eigene Gruppe (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ElektroG). Bei der Anlieferung darf kein Entgelt erhoben werden (§ 13 Abs. 4 ElektroG); bei mehr als 20 Modulen sind Ort und Zeitpunkt vorher mit dem Entsorgungsträger abzustimmen (§ 13 Abs. 5 Satz 3 ElektroG).

Für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte gilt dagegen die Herstellerrücknahme nach § 19 ElektroG. Welcher Weg für Ihre Module zutrifft, sollten Sie mit Hersteller oder Lieferant und gegebenenfalls dem Entsorgungsträger klären, bevor Sie Mengen und Kosten planen.

Wer trägt die Kosten, wenn es sich um gewerbliche Altgeräte handelt?

Handelt es sich um Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte, muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen (§ 19 Abs. 1 ElektroG). Der Betreiber muss die Module nicht dem Hersteller überlassen; gibt er sie nicht zurück, muss er selbst für Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung sorgen (§ 19 Abs. 2 ElektroG). Die Kosten trägt grundsätzlich der Hersteller (§ 19 Abs. 3 Satz 1 ElektroG).

Innerhalb dieses gewerblichen Wegs sind historische Altgeräte ausgenommen. Bei Photovoltaikmodulen sind das solche, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden (§ 3 Nr. 4 Buchst. b ElektroG). Ihre Entsorgung zahlt der Endnutzer, der nicht privater Haushalt ist (§ 19 Abs. 3 Satz 3 ElektroG) – gerade bei älteren Parks, die jetzt repowert werden, ein wesentlicher Punkt. Außerdem dürfen Hersteller und gewerbliche Erwerber oder Endnutzer abweichende Vereinbarungen treffen (§ 19 Abs. 3 Satz 4 ElektroG). Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Modulkaufvertrag eine solche Regel enthält.

Was gehört in EPC- und Modulverträge?

Im EPC-Vertrag für ein Repowering sollte ausdrücklich stehen, wer Demontage, Zwischenlagerung, Transport und Übergabe der Altmodule schuldet, wer die Kosten trägt und an wen geliefert wird: an den Hersteller, über einen von ihm benannten Rücknahmeweg oder an einen Verwerter. Ohne Regelung droht Streit, ob die Entsorgung im Pauschalpreis enthalten ist.

Verlangen Sie Nachweise über Übergabe und Verwertung mit Mengen und Modultypen. Für die Kostenfrage brauchen Sie außerdem Belege zum Inverkehrbringen – Lieferscheine, Rechnungen, Datenblätter –, aus denen sich ergibt, ob Module vor oder nach dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden. Bei Bruch- oder Hagelschäden kommen Fragen des Versicherungsschutzes hinzu, die gesondert zu prüfen sind.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Diese Unterlagen helfen bei der Klärung

  • Modulkauf- und Lieferverträge
  • EPC- oder Generalunternehmervertrag
  • Lieferscheine, Rechnungen und Datenblätter der Module
  • Bisherige Entsorgungs- und Übergabenachweise

Wer beim konkreten Repowering die Altmodule zurücknehmen und bezahlen muss, lässt sich anhand der Modul- und EPC-Verträge sowie der Lieferdaten prüfen.

Quellen und Stand dieses Beitrags
  1. Solar Materials eröffnet erste industrielle Recyclinganlage für Solarmodule in Magdeburg ↗EUWID Recycling und Entsorgung · veröffentlicht 2025-04-28 · Quellenstand 01.10.2026
  2. Solarmodul-Recycling: Magdeburg schlägt den Schredder ↗Solarify · veröffentlicht 2026-05-31 · Quellenstand 01.10.2026
  3. SOLAR MATERIALS – Unternehmensseite (Startseite unter dieser Adresse) ↗SOLAR MATERIALS GmbH (Magdeburg) · Quellenstand 01.10.2026
  4. SOLAR MATERIALS secures up to EUR 20M growth financing ↗bmp Ventures · veröffentlicht 2026-04-22 · Quellenstand 01.10.2026
  5. § 19 ElektroG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  6. § 3 ElektroG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  7. § 2 ElektroG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  8. Anlage 1 ElektroG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  9. § 13 ElektroG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  10. § 14 ElektroG ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026

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