Der konkrete Anlass vor Ort
Das Polizeirevier Magdeburg hat am 28. September 2026 eine Präventionsmeldung zu falschen Bankmitarbeitern veröffentlicht. Die Täter rufen danach häufig an und behaupten, es gebe ein Problem mit dem Konto, der Bankkarte oder einer verdächtigen Überweisung, etwa ins Ausland; unter diesem Vorwand sollen die Angerufenen vertrauliche Informationen herausgeben oder bestimmte Handlungen durchführen. Die Polizei rät, PIN, TAN und Online-Banking-Zugangsdaten nie weiterzugeben, verdächtige Telefonate sofort zu beenden und die Bank selbst über die bekannte offizielle Nummer anzurufen. Die Volksstimme berichtete am 29. September, dass sich bei der Polizei in Magdeburg vermehrt Angerufene melden.
Die Warnung richtet sich an Bürger. Dieselbe Gesprächsführung kann aber auch in Buchhaltungen verfangen – mit dem Unterschied, dass für Geschäftskonten andere Haftungsregeln gelten können.
Wer trägt den Schaden bei einer erschlichenen Zahlung?
Ein Zahlungsvorgang ist gegenüber dem Kontoinhaber nur wirksam, wenn er ihm zugestimmt hat (Autorisierung, § 675j Abs. 1 BGB). Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach der Anzeige. Der Zahler haftet der Bank aber auf den gesamten Schaden, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt oder den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten herbeigeführt hat (§ 675v Abs. 3). Zu diesen Pflichten gehört, die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen (§ 675l Abs. 1).
Schwieriger ist der Fall, in dem eine Mitarbeiterin auf Drängen des Anrufers selbst eine Überweisung oder Push-Freigabe bestätigt. Ob dann überhaupt eine nicht autorisierte Zahlung vorliegt und ob grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist, hängt von den Umständen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Gelten die Schutzregeln auch für unser Geschäftskonto?
Nur eingeschränkt. Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, können Bank und Kunde nach § 675e Abs. 4 BGB unter anderem vereinbaren, dass die §§ 675v bis 676 ganz oder teilweise nicht anzuwenden sind, und andere als die in § 676b Abs. 2 und 4 vorgesehenen Fristen festlegen. Die Haftungsregeln zugunsten des Zahlers können für Firmenkonten also durch die Bankbedingungen verändert sein. Die Erstattungspflicht der Bank aus § 675u BGB zählt nicht zu den dort genannten Vorschriften.
Welche Regeln für Ihr Konto gelten, ergibt sich aus der Online-Banking-Vereinbarung und den Sonderbedingungen. Lesen Sie diese mit Blick auf Sorgfaltspflichten, Anzeigefristen und Haftungsverteilung, bevor ein Vorfall eintritt.
Welche Freigaberegeln sollte die Buchhaltung haben?
Die Polizeihinweise lassen sich in feste Betriebsregeln übersetzen: keine TAN, keine Push-Freigabe und keine Zugangsdaten auf einen eingehenden Anruf hin, auch wenn die angezeigte Nummer echt aussieht. Rückfragen der Bank werden ausschließlich über die hinterlegte offizielle Nummer oder den bekannten Betreuer geklärt. Zahlungen ab einem festgelegten Betrag und jede angebliche Sicherheitsüberweisung brauchen eine zweite Person. Prüfen Sie, ob Ihr Online-Banking Einzel- und Tageslimits sowie getrennte Rechte für Erfassung und Freigabe erlaubt, und nutzen Sie diese Möglichkeiten.
Ebenso wichtig ist der Notfallablauf. Wer einen Missbrauch bemerkt, lässt den Zugang sofort sperren – die Anzeige gegenüber der Bank muss nach § 675l Abs. 1 Satz 2 BGB ohnehin unverzüglich erfolgen –, informiert die Geschäftsführung, erstattet Anzeige und dokumentiert Uhrzeit, Rufnummer und Gesprächsinhalt. Eine Regel, die Mitarbeitende ausdrücklich ermutigt, im Zweifel aufzulegen, schützt mehr als jede Technik.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Online-Banking-Vereinbarung und Sonderbedingungen
- Interne Zahlungs- und Freigaberichtlinie
- Übersicht der Zugriffs- und Freigaberechte
- Anruf- und Vorfallprotokoll
- Kontoauszüge des Vorfallzeitraums
Wer bei einer erschlichenen Zahlung den Schaden trägt, hängt von Ihren Bankbedingungen und dem genauen Ablauf ab und sollte im konkreten Fall geprüft werden.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- Präventionsmeldung: Falsche Bankmitarbeiter (352/2026) ↗Polizeirevier Magdeburg · veröffentlicht 2026-09-28 · Quellenstand 01.10.2026
- Polizei warnt vor aktueller Betrugsmasche: Falsche Bankmitarbeiter rufen Magdeburger an ↗Volksstimme · veröffentlicht 2026-09-29 · Quellenstand 01.10.2026
- § 675u BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 675v BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 675e Abs. 4 BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 675j BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 675l BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
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