Der konkrete Anlass vor Ort
Am 16. März 2026 hat die Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) EU-weit einen Rahmenvertrag ausgeschrieben: Akten der Ausländerbehörde und weiterer Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt sollen abgeholt, zwischengelagert, digitalisiert, zurückgeliefert und elektronisch an ein Rechenzentrum übergeben werden. Laufzeit 48 Monate, geschätzter Wert 2,1 Mio. Euro netto, offenes Verfahren, Einreichung über deutsche-evergabe.de.
Laut Bekanntmachung dürfen Akten und Digitalisate den Rechtsraum der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt verlassen. Verlangt wurden unter anderem vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren bei einem Umsatz von 500.000 Euro über drei Jahre mit öffentlichen Auftraggebern sowie eine Betriebshaftpflicht über 200.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden und 1 Mio. Euro für Personenschäden. Eine Änderungsbekanntmachung vom 13. April 2026 verlängerte die Angebotsfrist auf den 4. Mai 2026. Die Angebotsfrist ist abgelaufen; das Verfahren dient hier als Beispiel.
Erfüllen Sie die Eignungskriterien – oder nur fast?
Eignungskriterien dürfen nur die Befähigung zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen; sie müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und angemessen sein (§ 122 Abs. 2 und 4 GWB). Mindestumsätze, Haftpflichtversicherungen und Referenzen kann der Auftraggeber verlangen (§§ 45, 46 VgV); ein Mindestjahresumsatz darf das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur bei besonderen Risiken des Auftragsgegenstands überschreiten (§ 45 Abs. 2 VgV). Erfüllen Sie ein Kriterium allein nicht, kommen eine Bietergemeinschaft (§ 43 VgV) oder die Eignungsleihe bei einem anderen Unternehmen in Betracht (§ 47 VgV). Für einschlägige berufliche Erfahrung gilt die Eignungsleihe allerdings nur, wenn das andere Unternehmen die betreffende Leistung selbst erbringt.
Halten Sie ein Kriterium für unverhältnismäßig, müssen Sie früh handeln. Einen erkannten Verstoß müssen Sie binnen zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aus Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen jedenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden; sonst ist ein Nachprüfungsantrag insoweit unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Können Sie den Datenort in der ganzen Kette garantieren?
Die Vorgabe, dass Akten und Digitalisate Deutschland nicht verlassen, stammt aus dieser Bekanntmachung; eine allgemeine gesetzliche Pflicht ist sie nicht. Wer sie zusagt, muss sie aber in der gesamten Kette einhalten: Transport, Zwischenlager, Scanstraße, Speicher, Fernwartung und Subunternehmer. Ein Cloud-Speicher mit Rechenzentrum im Ausland oder ein Support-Zugriff von dort kann damit unvereinbar sein.
Verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Auftrag der Stadt, sind Sie Auftragsverarbeiter. Dann ist ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO nötig, und weitere Auftragsverarbeiter dürfen Sie nur mit vorheriger Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Halten Sie Ihr Konzept technischer und organisatorischer Maßnahmen und eine Liste aller Unterauftragnehmer mit Standorten bereit.
Was hat sich seit Juli 2026 für Bieter geändert?
Seit 1. Juli 2026 gilt das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Danach soll die Eignung durch Eigenerklärungen nachgewiesen werden; darüber hinausgehende Unterlagen sollen nur von aussichtsreichen Bietern verlangt werden (§ 122 Abs. 3 GWB). Bei der Auswahl von Eignungskriterien und -nachweisen sind die besonderen Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen (§ 42 Abs. 2 VgV). Als mögliches Zuschlagskriterium nennt § 58 Abs. 2 VgV nun ausdrücklich Aspekte der digitalen Souveränität. Neu ist auch die Prüfreihenfolge: Im offenen Verfahren prüft der Auftraggeber in der Regel zuerst die Angebote und dann die Eignung (§ 42 Abs. 4 VgV); weitergehende Nachweise fordert er grundsätzlich erst nach vorläufiger Prüfung an und setzt dafür eine Frist (§ 48 Abs. 2 VgV). Halten Sie diese Unterlagen deshalb abrufbereit. Das Magdeburger Verfahren lief noch vor diesen Änderungen.
Angebote werden in Textform mithilfe elektronischer Mittel übermittelt (§ 53 Abs. 1 VgV). Planen Sie Registrierung, Test-Upload und Bieterfragen so, dass die Frist nicht an der Plattform scheitert.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Referenzliste mit Auftraggebern, Volumen und Zeiträumen
- Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- TOM-Dokumentation und Liste der Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe
Ob Ihr Unternehmen die Eignungsanforderungen einer konkreten Ausschreibung erfüllt und wie Sie Lücken schließen können, lässt sich anhand der Vergabeunterlagen prüfen.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- Rahmenvertrag zur Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde und weiterer Verwaltungseinheiten der Landeshauptstadt Magdeburg ↗ausschreibungen-deutschland.de (Wiedergabe der EU-Bekanntmachung; Auftraggeber KID Magdeburg GmbH) · veröffentlicht 2026-03-16 · Quellenstand 01.10.2026
- Änderungsbekanntmachung zum Rahmenvertrag Aktendigitalisierung Magdeburg (KID_DAA_03/2026) ↗ausschreibungen-deutschland.de (Wiedergabe ABl. S 71/2026, Veröffentlichungsnummer 249368-2026) · veröffentlicht 2026-04-13 · Quellenstand 01.10.2026
- Rahmenvertrag zur Digitalisierung von Akten der Ausländerbehörde … (Tender Zen) ↗Tender Zen (Portal, das Ausschreibungen sammelt) · Quellenstand 01.10.2026
- § 122 GWB (Fassung seit 1.7.2026) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 160 GWB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 42 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 43 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 45 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 46 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 47 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 53 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 58 VgV ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- Art. 28 DSGVO (über norm_text.sh/dejure) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137, ausgegeben am 18.5.2026) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
Öffentliche Ereignisse und fiktive Beispiele sind voneinander getrennt. Die Nennung eines Unternehmens bezeichnet keine Mandatsbeziehung und unterstellt keinen Rechtsverstoß. Der Beitrag bietet Orientierung; die Bewertung Ihrer konkreten Unterlagen bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.