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und die Börde

Transport & Logistik · Landkreis Börde / Magdeburg

A2-Stau in der Börde: Was das Lkw-Ausweichverbot für Touren und Lieferzusagen bedeutet

Seit 1. September dürfen Lkw über 7,5 t bei Stau auf der A 2 bestimmte Landes- und Kreisstraßen nicht mehr als Ausweichroute nutzen. Wie passen Versender und Speditionen Fahreranweisungen und Lieferzusagen an?

Der konkrete Anlass vor Ort

Der Landkreis Börde hat am 1. September 2026 mitgeteilt, dass Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse bei Stau auf der A 2 bestimmte Landes- und Kreisstraßen nicht mehr als Ausweichroute nutzen dürfen. Die Regelung gilt seit diesem Tag im Umfeld der Anschlussstellen Alleringersleben, Eilsleben, Bornstedt, Irxleben und Magdeburg-Kannenstieg/Ebendorf. Anlass sind nach Angaben des Landkreises die Bauarbeiten zwischen Bornstedt und Alleringersleben, die seit März 2026 laufen; die Autobahn GmbH beschreibt ihr Vorhaben als Erneuerung der Richtungsfahrbahn Hannover auf 11,5 Kilometern, in deren Bereich die Anschlussstellen Bornstedt und Eilsleben liegen. Das Bauende ist laut Landkreis für Mitte Dezember 2026 geplant; mit dem Abschluss der Bauarbeiten endet auch die Anordnung. Ausgeschilderte Bedarfsumleitungen bleiben grundsätzlich nutzbar, polizeiliche Verkehrsregelungen bei größeren Störungen oder Vollsperrungen haben Vorrang.

Hinzu kommt eine Einschränkung an der Baustelle selbst: Nach einem Bericht der Volksstimme vom 6. September 2026 ist die Ausfahrt Eilsleben in Fahrtrichtung Hannover vom 7. September bis voraussichtlich 23. Oktober 2026 wegen des Umbaus der Anschlussstelle gesperrt. Am 30. September berichtete dieselbe Zeitung, dass trotz der Verbotsschilder an den fünf Anschlussstellen weiterhin Lkw bei Stau durch die Anliegerorte fahren.

Welche Fahrten erfasst die Regelung – und welche nicht?

Rechtsgrundlage solcher Anordnungen ist § 45 StVO. Nach Absatz 1 können Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten, ausdrücklich auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Absatz 9 verlangt für Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine besondere örtliche Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Der Landkreis begründet die Maßnahme mit Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und Rettungsdienste.

Die Meldung des Landkreises enthält keine Straßenliste und keinen Anordnungstext und nennt keine Ausnahmen für Anlieger oder Lieferverkehr. Maßgeblich ist deshalb, was die Verkehrszeichen vor Ort anordnen. Wer ein Ziel an einer der betroffenen Strecken hat, sollte nicht unterstellen, ausgenommen zu sein, sondern die Beschilderung prüfen und im Zweifel bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises nachfragen. Die Regelung betrifft Stausituationen; ein allgemeines Lkw-Verbot für die Orte ist sie nach der Darstellung des Landkreises nicht.

Wie steuere ich Fahrer und Navigation, damit keine gesperrte Ausweichroute gefahren wird?

Navigations-Apps schlagen bei Stau häufig gerade die Landes- und Kreisstraßen vor, die jetzt für schwere Lkw tabu sind. Betriebe mit eigenem Fuhrpark sollten deshalb schriftlich anweisen: bei Stau im genannten Abschnitt auf der Autobahn bleiben oder die ausgeschilderte Bedarfsumleitung nutzen, die Hinweistafeln an den Anschlussstellen beachten und keine App-Umleitung über das nachgeordnete Netz übernehmen. Auch Lkw-Profile der Navigation und Hinweise an die Disposition gehören auf den Prüfstand.

Unabhängig davon, wer im Einzelfall für einen Verstoß einstehen muss, dokumentiert die Anweisung, dass die Disposition die Regel kennt und keinen Zeitdruck aufbaut. Lieferzeitfenster, die sich nur über gesperrte Nebenstrecken halten lassen, sollten bis zum Bauende nicht zugesagt werden.

Was gilt für zugesagte Lieferfenster, wenn der Lkw im Stau steht?

Ein Stau oder ein Umweg verschiebt vertragliche Risiken nicht automatisch. Gegenüber dem eigenen Kunden kommt es bei einem kalendermäßig bestimmten Liefertermin darauf an, ob der Lieferant die Verspätung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 BGB); wann eine bekannte Baustelle entlastet, behandelt am Beispiel von Handwerkerterminen der Beitrag zur Vollsperrung in Oschersleben. Hinzu kommt das Verhältnis zum Frachtführer.

Im Frachtvertrag muss der Frachtführer innerhalb der vereinbarten oder mangels Vereinbarung innerhalb einer angemessenen Frist abliefern (§ 423 HGB). Von der Haftung für die Überschreitung ist er nach § 426 HGB nur befreit, soweit die Ursache auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Zudem ist diese Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB); eine Vertragsstrafe, die der Versender seinem Kunden schuldet, ist damit oft nur zum Teil gedeckt. Vertragliche Klauseln zu Verkehrsbehinderungen können das Ergebnis verändern. Praktisch heißt das: Lieferfenster für Ziele jenseits des Baustellenabschnitts mit Puffer kalkulieren, Puffer und Weisungen auch in den Frachtauftrag aufnehmen und Stauzeiten über Telematik oder Fahrtenschreiber festhalten.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Diese Unterlagen helfen bei der Klärung

  • Liefer- und Frachtverträge mit Terminregelungen
  • Schriftliche Fahreranweisung
  • Telematik- und Tourendaten der betroffenen Fahrten
  • Kundeninformationen zu angepassten Lieferfenstern

Ob eine Verspätung im Baustellenumfeld der A 2 Ihnen vertraglich zugerechnet werden kann, lässt sich nur anhand Ihres Vertrags und der dokumentierten Umstände prüfen.

Quellen und Stand dieses Beitrags
  1. Durchfahrtsbeschränkung für Schwerverkehr bei Stau auf der A 2 ↗Landkreis Börde · veröffentlicht 2026-09-01 · Quellenstand 01.10.2026
  2. Fahrbahnerneuerungen bei Eilsleben ↗Die Autobahn GmbH des Bundes · Quellenstand 01.10.2026
  3. A2: Ausfahrt Eilsleben Richtung Hannover ab 7. September gesperrt ↗Volksstimme · veröffentlicht 2026-09-06 · Quellenstand 01.10.2026
  4. Bloße Symbolpolitik? Trotz A2-Abfahrtsverbot donnern Lkw bei Stau durch die Börde ↗Volksstimme · veröffentlicht 2026-09-30 · Quellenstand 01.10.2026
  5. § 45 StVO ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  6. § 286 BGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  7. § 423 HGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  8. § 426 HGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  9. § 431 HGB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026

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