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und die Börde

Bau & Handwerk · Wanzleben-Börde / Klein Wanzleben

Geförderte Bauprojekte in Wanzleben-Börde: Wie kommen Handwerksbetriebe an Aufträge?

Die Stadt Wanzleben-Börde saniert mit Fördermitteln Freibad, Gehwege und Teiche. Welches Vergabeverfahren hängt vom Auftragswert ab – und wie bereiten Sie sich als Bau- oder Handwerksbetrieb darauf vor?

Der konkrete Anlass vor Ort

Am Freibad in Klein Wanzleben hat nach Ende der Badesaison der zweite Bauabschnitt begonnen: Ein neuer Sanitärtrakt entsteht, wie die Volksstimme am 8. September 2026 über den Spatenstich berichtete. Nach dem Bericht sind 2026 einschließlich Fördermitteln bereits gut 337.000 Euro in die Sanierung des Bades geflossen.

Die Stadt Wanzleben-Börde führt auf ihrer Website weitere geförderte Vorhaben mit Laufzeiten bis 2027 auf: den Freibad-Sanitärtrakt mit Solaranlage (Gesamtbudget rund 425.000 Euro, LEADER/ELER, Bewilligungszeitraum bis 1. Dezember 2027), die Gehwegerneuerung in der Schmiedebergstraße in Hohendodeleben (rund 66.000 Euro, CLLD/EFRE), die Renaturierung des Bäckerteichs in Hohendodeleben (rund 202.000 Euro) und die Sanierung der Teichmauer in Dreileben (rund 428.000 Euro).

Welches Verfahren ist bei welchem Auftragswert möglich?

Unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauaufträge – seit 1. Januar 2026 5.404.000 Euro – wenden Kommunen in Sachsen-Anhalt Abschnitt 1 der VOB/A an (§ 1 Abs. 2 TVergG LSA). Die Auftragswerteverordnung des Landes erweitert die Spielräume: Seit 7. November 2025 dürfen Bauleistungen bis 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer ohne Vergabeverfahren im Direktauftrag beschafft werden, für Freihändige Vergaben wurde die Grenze von 150.000 Euro auf 2,5 Mio. Euro angehoben, Beschränkte Ausschreibungen sind bis zum EU-Schwellenwert möglich. Maßgeblich ist der geschätzte Nettowert des jeweiligen Auftrags.

Die Budgets der Förderliste sind keine Auftragswerte. Sie enthalten Eigenmittel und können Planungs- oder Nebenkosten umfassen; wie die Stadt Gewerke zuschneidet und welches Verfahren sie wählt, ist öffentlich nicht belegt. Bei Vorhaben dieser Größenordnung kommen grundsätzlich alle Verfahrensarten in Betracht – von der direkten Preisanfrage bis zur öffentlichen Ausschreibung.

Wie werden Sie bei Direktaufträgen und Freihändigen Vergaben überhaupt angefragt?

Bei Direktaufträgen gibt es keine Bekanntmachung und keine Fristen. Das Landeswirtschaftsministerium hat den Vergabestellen in seinem Rundschreiben vom 22. Januar 2026 aber aufgegeben, marktgerechte Preise zu ermitteln, und den Vergleich von regelmäßig drei Angeboten empfohlen; zudem sollen sie zwischen Unternehmen wechseln und bislang nicht berücksichtigte Unternehmen in geeigneten Fällen einbeziehen. Wer dem Bauamt nicht bekannt ist, wird kaum gefragt. Es kann sich daher lohnen, Leistungsspektrum, Kapazitäten und Referenzen mitzuteilen; einen Anspruch auf eine Anfrage begründet das nicht.

Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe erscheinen auf Vergabeplattformen. Die Stadt bindet auf ihrer Website eine Suche im landesweiten Ausschreibungsbestand ein, die sich nach Vergabestelle und Kategorie filtern lässt. Liegt bei einem Direktauftrag Binnenmarktrelevanz vor, ist nach dem Rundschreiben regelmäßig eine vorherige Bekanntmachung nötig; dafür steht auf dem eVergabe-Portal des Landes die Anwendung „Auftragserteilung/Binnenmarktrelevanz“ zur Verfügung. Auch dort lohnt ein regelmäßiger Blick.

Ab wann kommen Tariftreue und besondere Nachweispflichten hinzu?

Ab einem geschätzten Wert von 120.000 Euro bei Bauaufträgen gelten die Pflichten des TVergG LSA, vor allem die Erklärung zu Tariftreue und Mindeststundenentgelt (§ 11 TVergG LSA); bei Losen zählt grundsätzlich der Gesamtwert aller Lose (§ 1 Abs. 1 TVergG LSA). Welche Erklärungen das im Einzelnen sind und wann Sie sie vorlegen müssen, erläutert der Beitrag zu Bauaufträgen der Stadt Haldensleben.

Bei EU-geförderten Vorhaben können Förderbescheide eigene Vorgaben zur Vergabe enthalten. Was die Bescheide der Stadt vorsehen, ist nicht veröffentlicht; für Bieter maßgeblich ist, was in Anfrage und Vergabeunterlagen verlangt wird. Fragen Sie im Zweifel vor Angebotsabgabe nach, welche Vergabeart gewählt wurde und welche Nachweise das Bauamt erwartet, und halten Sie diese für mehrere Anfragen gleichzeitig bereit.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Diese Unterlagen helfen bei der Klärung

  • Leistungsprofil mit Referenzliste
  • Präqualifikationsnachweis oder Eigenerklärung zur Eignung
  • Erklärung zu Tariftreue und Mindeststundenentgelt
  • Nachweise zu Versicherung und Sozialabgaben

Welche Vergaberegeln für einen konkreten kommunalen Auftrag gelten und wie Ihr Betrieb sich darauf vorbereitet, lässt sich anhand der Anfrage oder Bekanntmachung prüfen.

Quellen und Stand dieses Beitrags
  1. Förderverfahren ↗Stadt Wanzleben-Börde · Quellenstand 01.10.2026
  2. Spatenstich für modernen Sanitärtrakt in Klein Wanzleben ↗Volksstimme · veröffentlicht 2026-09-08 · Quellenstand 01.10.2026
  3. Ausschreibungen ↗Stadt Wanzleben-Börde · Quellenstand 01.10.2026
  4. Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2025 (GVBl. LSA Nr. 15/2025, ausgegeben am 10.10.2025, S. 741 ff.; Scan des Gesetzblatts, bereitgestellt von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  5. TVergG LSA vom 7. Dezember 2022 mit Hinweisen (Erläuterungen, eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt, Ministerium) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  6. Verordnung zur Änderung der Auftragswerteverordnung vom 1. November 2025 (GVBl. LSA Nr. 16/2025, ausgegeben am 6.11.2025, S. 811) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  7. VO Auftragswerte – eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt (Ministerium für Infrastruktur und Digitales) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  8. Rundschreiben des MWL Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2026: Anwendungshinweise zu Direktaufträgen gemäß Auftragswerteverordnung ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  9. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 (ABl. L vom 23.10.2025; Abdruck auf vergabe.nrw.de, EUR-Lex lud nicht) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  10. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025, ABl. L, 2025/2152, 23.10.2025 (amtliche ELI; deutscher Text über Cellar abgerufen: publications.europa.eu/resource/celex/32025R2152) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026

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