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Bau & Handwerk · Haldensleben

Bauaufträge der Stadt Haldensleben: Welche Tariftreue-Nachweise braucht Ihr Betrieb?

Sie wollen sich um ein Bau-Los der Stadt Haldensleben bewerben? Welche Erklärungen zu Eignung und Tariftreue Sie wann vorlegen müssen – und was bei Verstößen gegen Lohnvorgaben droht.

Der konkrete Anlass vor Ort

Die Stadt Haldensleben hat im Herbst 2026 mehrere Bauvorhaben gleichzeitig in Arbeit. Auf ihrer Seite zu laufenden Baumaßnahmen dokumentiert sie unter anderem den Ersatzneubau der Friedhofsmauer an der Althaldensleber Straße (Baufortschritt vom 16.09.2026), die Neugestaltung der Außenanlagen des Horts der Grundschule „Erich Kästner“ (Stand 03.09.2026) sowie Straßen- und Tiefbauarbeiten in der Brunnenstraße und im zweiten Teilabschnitt des Dammühlenwegs (jeweils Stand 09.2026). Diese Maßnahmen sind bereits in Ausführung; neue Vorhaben macht die Stadt über evergabe.de und auf ihrer Ausschreibungsseite bekannt, dort auch als Informationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen.

Für ihre Ausschreibungen nennt die Stadt als Grundlage VOB bzw. UVgO in Verbindung mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), veröffentlicht die Verfahren über das eVergabe-Portal evergabe.de und stellt ein Formblatt für die Eigenerklärung zur Eignung bereit. Welche Unterlagen ein Handwerksbetrieb tatsächlich braucht, hängt seit der Gesetzesänderung, die am 1. November 2025 in Kraft getreten ist, stärker vom einzelnen Verfahren ab.

Gilt das Landesvergabegesetz für das Los, das Sie interessiert?

Das TVergG LSA gilt für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (§ 1 Abs. 1 TVergG LSA). Seine eigenen Pflichten, darunter die Tariftreueerklärung, greifen nach dem Gesetzeswortlaut bei Bauaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 120.000 Euro ohne Umsatzsteuer, bei Liefer- und Dienstleistungen ab 40.000 Euro. Das zuständige Ministerium darf diese Werte per Verordnung an die Preisentwicklung anpassen; den aktuellen Stand sollten Sie deshalb jeweils prüfen. Wird in Losen vergeben, zählt grundsätzlich der Gesamtwert aller Lose: Erreicht er den Schwellenwert, gilt das Gesetz für jedes Los, mit einer begrenzten Ausnahme für kleine Lose bis zusammen 20 Prozent des Gesamtwerts.

Oberhalb des EU-Schwellenwerts für Bauaufträge, seit 1. Januar 2026 5.404.000 Euro, gilt das Vergaberecht des GWB (§ 106 GWB). Auf Direktaufträge bis 100.000 Euro ist das TVergG LSA nach Auffassung des Landeswirtschaftsministeriums nicht anzuwenden.

Wozu verpflichten Sie sich mit der Tariftreueerklärung – auch für Nachunternehmer?

Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen gehen, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich oder elektronisch verpflichten, bei der Ausführung mindestens die Vorgaben des maßgeblichen Tarifvertrags einzuhalten – eines Tarifvertrags nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, eines allgemeinverbindlichen oder des am Ausführungsort für die Leistung geltenden Tarifvertrags (§ 11 Abs. 1 TVergG LSA). Hinzu kommt ein Mindeststundenentgelt: der Tariflohn oder, wenn das für die Beschäftigten günstiger ist, der Vergabemindestlohn, der sich aus Entgeltgruppe 1 Stufe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder errechnet. Leiharbeitnehmer sind wie eigene Beschäftigte zu entlohnen, tarifliche Änderungen während der Ausführung zu berücksichtigen.

Setzen Sie Nachunternehmer ein, stellt der Auftraggeber an diese dieselben Nachweisanforderungen wie an Sie (§ 8 Abs. 5 TVergG LSA). Klären Sie deshalb vor der Angebotsabgabe, welche Subunternehmer Sie einsetzen und ob diese ihre Erklärungen rechtzeitig liefern.

Wann müssen die Nachweise vorliegen?

Der Auftraggeber kann bestimmen, dass Erklärungen und Nachweise nur der Bestbieter vorlegt, also das Unternehmen, das nach der Wertung den Zuschlag erhalten soll (§ 8 Abs. 1 TVergG LSA). Ob er das tut, in welcher Form und mit welcher Frist, muss er in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angeben. Die Frist beträgt mindestens drei und höchstens zehn Kalendertage ab dem Tag nach Absendung der Aufforderung; wer sie versäumt, kann ausgeschlossen werden, dann rückt das nächste Angebot nach. Ihre Unterlagen und die Ihrer Nachunternehmer sollten also fertig sein, bevor die Aufforderung kommt.

Am 1. Januar 2029 tritt bereits verkündetes, strengeres Recht in Kraft, unter anderem mit zwingendem Bestbieterverfahren und kürzeren Fristen; einen Überblick gibt der Beitrag zur Unterschwellenvergabe in Sachsen-Anhalt.

Was droht, wenn Lohnvorgaben nicht eingehalten werden?

Der Auftraggeber kann die Einhaltung kontrollieren und muss vertraglich vereinbaren, dass ihm auf Verlangen die Entgeltabrechnungen vorgelegt werden; Sie müssen Ihre Beschäftigten auf solche Kontrollen hinweisen und prüffähige Unterlagen bereithalten (§ 17 TVergG LSA). Für schuldhafte Verstöße soll der Auftraggeber Sanktionen vereinbaren (§ 18 TVergG LSA): bei erstmaligen Verstößen gegen Nebenpflichten Verwarnung oder Vertragsstrafe bis 1 Prozent des Auftragswerts, wenn nicht binnen 30 Tagen nachgebessert wird, bei Wiederholung bis 3 Prozent; bei Hauptpflichten wie der Tariftreue bis 5 Prozent, zusätzlich fristlose Kündigung oder Auftragssperre bis zu sechs Monaten. Alle Vertragsstrafen zusammen sind auf 10 Prozent begrenzt.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Diese Unterlagen helfen bei der Klärung

  • Vergabeunterlagen mit Bekanntmachung
  • Eigenerklärung zur Eignung
  • Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
  • Referenzliste vergleichbarer Bauleistungen
  • Erklärungen der Nachunternehmer
  • Entgeltabrechnungen und Arbeitszeitnachweise

Ob ein bestimmtes Los unter das TVergG LSA fällt und welche Erklärungen Ihr Betrieb vorlegen muss, lässt sich anhand der konkreten Vergabeunterlagen prüfen.

Quellen und Stand dieses Beitrags
  1. Ausschreibungen der Stadt Haldensleben ↗Stadt Haldensleben · Quellenstand 01.10.2026
  2. Informationen aktuelle Bauvorhaben ↗Stadt Haldensleben · Quellenstand 01.10.2026
  3. Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2025 (GVBl. LSA Nr. 15/2025, ausgegeben am 10.10.2025, S. 741 ff.; Scan des Gesetzblatts, bereitgestellt von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  4. TVergG LSA vom 7. Dezember 2022 mit Hinweisen (Erläuterungen, eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt, Ministerium) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  5. Rundschreiben des MWL Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2026: Anwendungshinweise zu Direktaufträgen gemäß Auftragswerteverordnung ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  6. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 (ABl. L vom 23.10.2025; Abdruck auf vergabe.nrw.de, EUR-Lex lud nicht) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  7. § 106 GWB ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
  8. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025, ABl. L, 2025/2152, 23.10.2025 (amtliche ELI; deutscher Text über Cellar abgerufen: publications.europa.eu/resource/celex/32025R2152) ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026

Öffentliche Ereignisse und fiktive Beispiele sind voneinander getrennt. Die Nennung eines Unternehmens bezeichnet keine Mandatsbeziehung und unterstellt keinen Rechtsverstoß. Der Beitrag bietet Orientierung; die Bewertung Ihrer konkreten Unterlagen bleibt einer individuellen Prüfung vorbehalten.

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