Der konkrete Anlass vor Ort
Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales vom 16. Juli 2026 sollte die Sanierung der Landesstraße 24 in Oschersleben am 21. Juli 2026 beginnen und bis zum 30. Oktober 2026 dauern. Rund 900.000 Euro kommen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur“. Umgesetzt wird die Maßnahme gemeinsam von der Landesstraßenbaubehörde, der Stadt Oschersleben und dem TAV Börde. Erneuert werden die oberen Asphaltschichten auf etwa 1.400 Metern, außerdem zwei Bushaltestellen, mehrere Bordanlagen und Kanaldeckel; betroffen sind unter anderem Puschkinstraße, Bodestraße, Friedensstraße und Großalslebener Straße. Gebaut wird in sechs Bauphasen mit abschnittsweiser Vollsperrung.
Die Mitteilung nennt weder ausführende Firmen noch die Vertragsstruktur; über die reale Maßnahme wird hier nichts behauptet. Sie zeigt aber, wie Straßenbau oft abläuft: abschnittsweise, mit mehreren Trägern und häufig mit spezialisierten Nachunternehmern für Markierung, Borde oder Kanalarbeiten.
Wann wird meine Vergütung als Nachunternehmer fällig?
Grundregel: Die Vergütung ist bei der Abnahme zu entrichten (§ 641 Abs. 1 BGB). Beim Bauvertrag kommt nach § 650g Abs. 4 BGB eine prüffähige Schlussrechnung hinzu. Grundsätzlich maßgeblich ist die Abnahme durch Ihren Besteller, also den Hauptunternehmer; auf die Abnahme durch den öffentlichen Auftraggeber müssen Sie nicht warten. Hat der Auftraggeber das Werk des Hauptunternehmers aber abgenommen, wird Ihre Vergütung spätestens dann fällig (§ 641 Abs. 2 BGB, dazu unten). Dass ein Abschnitt für den Verkehr freigegeben wurde, ersetzt eine Abnahme nicht ohne Weiteres. Ist die VOB/B einbezogen, gelten ergänzend deren Regeln zu Abnahme und Zahlung.
Eine abschnittsweise Fälligkeit setzt voraus, dass Teilabnahmen vereinbart sind; § 641 Abs. 1 Satz 2 BGB knüpft an den Fall an, dass das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung je Teil bestimmt ist. Prüfen Sie daher, ob der Nachunternehmervertrag Abnahme und Zahlung je Bauphase regelt. Für bereits erbrachte Leistungen können Sie unabhängig davon Abschläge nach § 632a BGB verlangen.
Was bedeutet die Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB?
Hat der Besteller das Werk seinerseits einem Dritten versprochen, wird die Vergütung des Nachunternehmers spätestens fällig, soweit der Besteller vom Dritten dafür bezahlt wurde, soweit das Werk beim Dritten abgenommen ist oder als abgenommen gilt, oder wenn der Nachunternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Auskunft über diese Umstände gesetzt hat. Die Norm bestimmt einen spätesten Zeitpunkt. Liegt einer dieser Fälle vor, ist Ihre eigene Abnahme für die Fälligkeit entbehrlich (§ 650g Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB); eine prüffähige Schlussrechnung brauchen Sie trotzdem (Nr. 2). Andere Abnahmefolgen wie Gefahrübergang und Verjährungsbeginn regelt die Vorschrift nicht.
Das Auskunftsverlangen ist ein praktisches Werkzeug: Fordern Sie den Hauptunternehmer schriftlich und mit Frist auf mitzuteilen, ob er für Ihren Abschnitt bezahlt wurde und ob der Auftraggeber abgenommen hat. Hat der Hauptunternehmer dem Dritten wegen möglicher Mängel Sicherheit geleistet, greift die Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 Satz 2 BGB nur, wenn Sie ihm entsprechende Sicherheit leisten.
Was tun, wenn die Abnahme verweigert wird?
Verweigert der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln, muss er auf Verlangen an einer gemeinsamen Zustandsfeststellung mitwirken (§ 650g Abs. 1 BGB). Bleibt er einem vereinbarten oder angemessen bestimmten Termin fern, können Sie den Zustand einseitig feststellen, datieren, unterschreiben und ihm eine Abschrift geben. Ist das Werk dem Besteller verschafft und ein offenkundiger Mangel in der Feststellung nicht aufgeführt, wird vermutet, dass er später entstanden und vom Besteller zu vertreten ist (§ 650g Abs. 3 BGB). Bei Abschnitten, die sofort befahren werden, ist das ein wichtiger Beweisvorteil.
Die Schlussrechnung muss eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthalten und nachvollziehbar sein. Erhebt der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit, gilt sie als prüffähig.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Diese Unterlagen helfen bei der Klärung
- Nachunternehmervertrag
- Bauphasenplan
- Abnahme- und Zustandsprotokolle
- Schlussrechnung mit Aufmaß
- Auskunftsverlangen mit Zugangsnachweis
Wann Ihre Vergütung fällig ist, hängt von Vertrag, Abnahmesituation und den Zahlungsflüssen in der Kette ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Quellen und Stand dieses Beitrags
- Rund 900.000 Euro aus Sondervermögen „Infrastruktur“ für Sanierung der Ortsdurchfahrt Oschersleben ↗Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt · veröffentlicht 2026-07-16 · Quellenstand 01.10.2026
- § 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 650g BGB – Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
- § 632a BGB – Abschlagszahlungen ↗Amtliche Rechtsquelle · Quellenstand 01.10.2026
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